Ehebruch / Untreue: Beweise rechtssicher sichern
Kurzantwort: Ehebruch ist in Österreich kein Strafdelikt, kann aber eine wesentliche Scheidungsursache und zivilrechtlich relevant sein. Beweise dürfen nur mit berechtigtem Interesse, Zweckbindung und Verhältnismäßigkeit erhoben werden. Verboten sind heimliche Tonaufnahmen, Aufnahmen im höchstpersönlichen Bereich und GPS‑Ortung ohne tragfähige Rechtsgrundlage.
Autor: Detektei Helmberger · Zuletzt geprüft:
Was gilt als Ehebruch / Untreue?
Unter Ehebruch/Untreue versteht man die vorsätzliche Verletzung der ehelichen Treuepflicht. Strafrechtlich nicht relevant, zivilrechtlich jedoch bedeutsam, etwa als Verschuldensmoment im Scheidungsverfahren.
- Relevanz: Scheidung, Unterhalt, Verschulden, Obsorge‑/Kontaktfragen im Kontext der Gesamtumstände.
- Beweisziel: Nachvollziehbare Tatsachen statt bloßer Verdacht; zeitliche, örtliche und persönliche Zuordnung.
Zulässig vs. unzulässig bei der Beweiserhebung
Zulässig
- Sichtbeobachtung im öffentlichen Raum oder von allgemein zugänglichen Orten aus.
- Zeugenaussagen, zeitnahe Gedächtnisprotokolle.
- Fotos/Videos aus öffentlich zugänglichen Bereichen unter Beachtung von Datenschutz und Verhältnismäßigkeit.
- Belege aus rechtmäßigen Quellen (z. B. eigene Kommunikations‑ oder Hotelrechnungen, wenn rechtlich zulässig und verfügbar).
Unzulässig
- Heimliche Tonaufnahmen.
- Bild‑/Videoaufnahmen im höchstpersönlichen Bereich (Wohn‑, Schlaf‑, Sanitär‑, Umkleideräume).
- GPS‑Ortung von Personen/Fahrzeugen ohne tragfähige Rechtsgrundlage.
- Eindringen in Wohnungen/Zimmer oder Umgehung von Zugangssicherungen.
Recht & Verantwortung (AT): Arbeiten strikt im Rahmen von DSG/DSGVO, Zivil‑ und Strafgesetzen. Vor jeder Maßnahme Rechtsgrund, Zweck und Verhältnismäßigkeit dokumentieren.
Vorgehen in 5 Schritten
- Klärung: Ziel, rechtliche Basis, Risiken und mildere Mittel prüfen und dokumentieren.
- Planung: Zulässige Maßnahmen festlegen (Sichtbeobachtung, Zeugen, zulässige Dokumente).
- Durchführung: Diskret, verhältnismäßig, ohne Eingriff in den höchstpersönlichen Bereich.
- Dokumentation: Zeit/Ort/Personen, neutrale Beschreibung, Fotos nur aus zulässigen Perspektiven.
- Übergabe: Beweisdossier geordnet für Rechtsvertretung und Verfahren.
Beweise richtig sichern
- Zeugen: Namen, Kontaktdaten, unabhängige Wahrnehmung.
- Fotos/Videos: Keine Aufnahmen in privaten Innenräumen fremder Personen; Datum/Uhrzeit sichern.
- Belege: Buchungs‑/Rechnungsunterlagen, Kommunikationsnachweise aus rechtmäßiger Quelle.
- Kettennachweis: Nachvollziehbare, lückenlose Dokumentationskette für Authentizität.
Häufige Fehler
- Verdeckte Tonaufnahme oder Kamera in Wohn‑/Schlafräumen.
- Unzulässige GPS‑Ortung und Tracking‑Apps.
- Öffentliche Bloßstellung statt geordneter Beweissicherung.
- Keine schriftliche Dokumentation der Verhältnismäßigkeitsprüfung.
FAQ
Welche Beweise sind typischerweise verwertbar?
Darf ich das Smartphone meines Partners heimlich überwachen?
Brauche ich einen Detektiv?
Hinweis: Keine Preise auf Fachseiten. Informationen zu Rahmenbedingungen hier: Detektivkosten