Ehebruch: Konsequenzen in Österreich
Kurzfassung: Ehebruch ist seit 1997 nicht strafbar. Zivilrechtlich kann er jedoch als schwere Eheverfehlung die Scheidung aus Verschulden begründen (§ 49 EheG). Dies hat massive Auswirkungen auf Unterhalt und Prozesskosten. Die Vermögensaufteilung erfolgt hingegen weitgehend unabhängig von der Schuldfrage.
Zuletzt geprüft:
Konsequenzen im Überblick
- Strafrecht: Kein Straftatbestand mehr in Österreich.
- Scheidung: Ehebruch ist meist eine „absolute“ Eheverfehlung, die zur Scheidung aus Alleinverschulden führt.
- Unterhalt: Der Alleinverschuldige muss dem Unschuldigen (bei Bedürftigkeit) Unterhalt zahlen.
- Vermögen: Die Aufteilung erfolgt nach „Billigkeit“, Schuld spielt hier kaum eine Rolle.
- Kinder: Ehebruch wirkt sich nicht automatisch auf Obsorge oder Kontakt aus (außer das Kindeswohl ist gefährdet).
Rechtslage (§ 49 EheG)
Gemäß § 49 Ehegesetz kann ein Ehegatte die Scheidung begehren, wenn der andere die Ehe gebrochen hat. Wichtig ist jedoch die Kausalität: Wurde die Ehe durch den Ehebruch zerrüttet?
Ausnahme: Wenn die Ehe bereits vorher unheilbar zerrüttet war (ohne emotionale/körperliche Gemeinschaft), wiegt ein späterer Ehebruch oft weniger schwer („toter Ehebruch“).
Finanzielle Folgen: Unterhalt
- Alleinverschulden: Wer den Ehebruch begangen hat und allein schuldig geschieden wird, muss dem Ex-Partner Unterhalt leisten (sofern dieser nicht selbsterhaltungsfähig ist).
- Gleichteiliges Verschulden: Haben beide Ehepartner schwere Verfehlungen begangen, hebt sich die Schuld oft auf. Es besteht meist kein Unterhaltsanspruch.
Vermögensaufteilung
Aufgeteilt werden das eheliche Gebrauchsvermögen (Wohnung, Hausrat) und eheliche Ersparnisse.
Wichtig: Das Verschulden (Ehebruch) hat hier keinen Einfluss auf die Quote. Es wird nach Beiträgen und Billigkeit geteilt (§§ 81 ff EheG).
Beweise rechtssicher erheben
Um Verschulden vor Gericht zu beweisen, braucht es Fakten. Nicht jeder Beweis ist zulässig.
✅ Zulässige Beweise
- Sichtbeobachtung (Observation) im öffentlichen Raum
- Detaillierte Protokolle (Wer, Wann, Wo)
- Fotos/Videos von allgemein zugänglichen Orten
- Zeugenaussagen (z.B. durch Berufsdetektive)
🚫 Unzulässig (Risiko)
- Heimliche Tonaufnahmen / Abhören
- GPS-Tracker ohne Einwilligung
- Hacking von E-Mails/WhatsApp
- Einbruch in Privatsphäre/Wohnung
Häufige Fragen (FAQ)
Ist Ehebruch in Österreich strafbar?
Reicht ein „One-Night-Stand“ für die Scheidung?
Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung?
Weiterführende Informationen
- 📖 Glossar: Definition Ehebruch
- 🔍 Service: Beweise bei Untreue sichern
- 💶 Kosten: Was kostet eine Beobachtung?